Widerspruch  

Widerspruch -> Widerspruchsbescheid -> Klage beim Sozialgericht?!

Widerspruch:

So können Sie Widerspruch einlegen:

Ihr Rentenantrag ist abgelehnt?
Sie sind mit der Höhe Ihrer Rente nicht einverstanden?

Sind Sie mit einer Entscheidung Ihrer BfA/LVA nicht einverstanden, legen
Sie Widerspruch ein. Das ist Ihr gutes Recht. Kosten entstehen Ihnen nicht. Dafür reicht ein formloser Brief mit genauer Anschrift und Ihrer
Versicherungsnummer. Schreiben Sie der BfA/LVA, dass Sie gegen den Bescheid
der BfA/LVA Widerspruch einlegen. Geben Sie eine Begründung an! Wichtig:Sie müssen eine Frist von einem Monat einhalten! Ihr "Widerspruch" zwingt die BfA/LVA, ihren Bescheid noch einmal zu überprüfen.
Sie erhalten dann einen "Widerspruchsbescheid", gegen den Sie notfalls
"beim Sozialgericht klagen können".


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 © André Vogelwww.stasi-folter.de