Rente BfA/LVA  

Erwerbsminderungsrente von der BfA oder LVA

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Rente wegen voller Erwerbsminderung
(Neu seit 01.01.2001) Bei Rentenbeginn vom 01.01.2001 an gibt es nur noch die Rente wegen Erwerbsminderung. Sie wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungs- fähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf
nicht absehbare Zeit zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich im
Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein kann.
Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung nur noch
weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Bis zur Vollendung des 65.Lebensjahres haben Sie einen Anspruch auf Rente
wegen Erwerbsminderung, wenn folgende Punkte zutreffen :
Sie sind voll oder teilweise erwerbsgemindert. Sie haben vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von
fünf Jahren erfüllt, auf die Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge,
Ersatzzeiten und Monate aus dem Versorgungsausgleich und Zeiten aus
geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung angerechnet werden. Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt. Für ehemalige politische Häftlinge sind hier Besonderheiten zu beachten!
Wo beantrage ich meine Rente? Sie können Ihre Rente wie folgt beantragen : bei den BfA / LVA Auskunfts- und Beratungsstellen oder den Servicezentren den BfA / LVA Hauptverwaltungen den BfA / LVA Versichertenältesten den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Wird Ihr Rentenantrag abgelehnt, empfiehlt es sich,
unbedingt einen Widerspruch einzulegen!



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