Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Rente wegen voller Erwerbsminderung (Neu seit 01.01.2001)
Bei Rentenbeginn vom 01.01.2001 an gibt es nur noch
die Rente wegen Erwerbsminderung.
Sie wird in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungs-
fähigkeit als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
gezahlt.
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein kann.
Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Bis zur Vollendung des 65.Lebensjahres haben Sie einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn folgende Punkte zutreffen :
Sie sind voll oder teilweise erwerbsgemindert.
Sie haben vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, auf die Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Ersatzzeiten und Monate aus dem Versorgungsausgleich und Zeiten aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung angerechnet werden.
Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
Für ehemalige politische Häftlinge sind hier Besonderheiten zu beachten!
Wo beantrage ich meine Rente?
Sie können Ihre Rente wie folgt beantragen :
bei den BfA / LVA Auskunfts- und Beratungsstellen oder den Servicezentren
den BfA / LVA Hauptverwaltungen
den BfA / LVA Versichertenältesten
den Stadt- und Gemeindeverwaltungen
Wird Ihr Rentenantrag abgelehnt, empfiehlt es sich, unbedingt einen Widerspruch einzulegen!
Als Druckversion bitte die PDF Datei anklicken!
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