Wartezeiten:
Die Wartezeit ist eine Mindestversicherungszeit.Das heißt, Sie müssen für eine Mindestzeit in der Rentenversicherung versichert gewesen sein, damit Sie überhaupt einen Rentenanspruch haben.
Es gibt unterschiedliche Renten mit unterschiedlichen Wartezeiten:
* Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige sowie Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre
Auf alle Wartezeiten werden folgende rentenrechtliche Zeiten angerechnet:
Pflichtbeitragszeiten
Zeiten freiwilliger Beiträge
Kindererziehungszeiten
Ersatzzeiten (zum Beispiel: Zeiten des Militär- und Kriegsdienstes oder Zeiten der Vertreibung, Flucht und politische Haft in der DDR)
Pflichtbeitragszeiten:
Dies sind Zeiten, in denen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit des Versicherten Pflichtbeiträge entrichtet worden sind. Daneben gehören zu den Zeiten mit Pflichtbeiträgen unter anderem auch Zeiten der Kindererziehung oder bestimmte Zeiten des Sozialleistungsbezuges.
Ersatzzeiten:
Das sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte - aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der Zahlung von Beiträgen gehindert war, (z.B.durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR).
Ersatzzeiten werden bei der Wartezeit und der Rentenberechnung berücksichtigt.
Besonderheiten für ehemalige politische Häftlinge der DDR:
Als Druckversion bitte die PDF Datei anklicken!
|
|