Wartezeit Rente  

Wartezeiten - Pflichtbeitragszeiten - Ersatzzeiten

Wartezeiten:

Die Wartezeit ist eine Mindestversicherungszeit.Das heißt, Sie müssen für
eine Mindestzeit in der Rentenversicherung versichert gewesen sein,
damit Sie überhaupt einen Rentenanspruch haben. Es gibt unterschiedliche Renten mit unterschiedlichen Wartezeiten: * Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige sowie
Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre Auf alle Wartezeiten werden folgende rentenrechtliche Zeiten
angerechnet:
Pflichtbeitragszeiten Zeiten freiwilliger Beiträge Kindererziehungszeiten Ersatzzeiten (zum Beispiel: Zeiten des Militär- und Kriegsdienstes oder
Zeiten der Vertreibung, Flucht und politische Haft in der DDR)
Pflichtbeitragszeiten: Dies sind Zeiten, in denen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung
oder selbständige Tätigkeit des Versicherten Pflichtbeiträge entrichtet
worden sind. Daneben gehören zu den Zeiten mit Pflichtbeiträgen unter
anderem auch Zeiten der Kindererziehung oder bestimmte Zeiten des
Sozialleistungsbezuges.
Ersatzzeiten: Das sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte - aus Gründen,
die nicht in seiner Person lagen - an der Zahlung von Beiträgen gehindert
war, (z.B.durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung,
Flucht und politische Haft in der DDR). Ersatzzeiten werden bei der Wartezeit und der Rentenberechnung berücksichtigt.
Besonderheiten für ehemalige politische Häftlinge der DDR:


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