Wer in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig zu Freiheitsentzug
verurteilt wurde und als Folge eine Gesundheitsschädigung
erlitten hat, erhält Versorgung nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).
Versorgung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
erhält, wer durch eine hoheitliche Maßnahme einer behördlichen Stelle der
ehemaligen DDR einen Gesundheitsschaden erlitten hat, wenn diese Maßnahme
mit den tragenden Grundsätzen des Rechtsstaates unvereinbar ist.
Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG)erhalten Personen,
die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
(der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone, der ehemaligen
deutschen Gebiete)in Gewahrsam genommen und dabei gesundheitlich
geschädigt wurde.
Auch Hinterbliebene können eine Versorgung beanspruchen.
So beantragen Sie diese Leistungen :
Wenn Sie Ansprüche geltend machen möchten, stellen Sie
beim Versorgungsamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Kreis
einen entsprechenden Antrag!
Je genauer und vollständiger Ihre Angaben sind, um so schneller
kann für Sie gearbeitet werden.
Die Antragsformulare können Sie direkt bei den Versorgungsämtern
und teilweise auch im Internet erhalten.
Als Druckversion bitte die PDF Datei anklicken!