Schwerbehinderten Ausweis  

Informationen zum Schwerbehindertenausweis:

Was nützt ein Schwerbehindertenausweis?
Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?
Wie wird die Behinderung festgestellt?
Wie wird Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt?
Wie wird gegen den Bescheid geklagt?


Was nützt ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis ist nötig, um als Behinderter folgende
Leistungen in Anspruch nehmen zu können:
steuerliche Erleichterungen Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr Vergünstigungen beim Wohnen Schutz des Schwerbehindertengesetzes Generell dient der Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Schwere der
bestehenden Behinderung und als Ausweis für das Recht auf Inanspruchnahme
bestimmter Nachteilsausgleiche. Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (10 - 100%),
der auf dem Ausweis verzeichnet ist, bestimmt.
Folgende Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme bestimmter
Nachteilsausgleiche:
"VB" -Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des
Bundesversorgungsgesetzes "EB" -Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50%,
Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes "aG" -außergewöhnlich gebehindert "G" -erheblich gehbehindert "H" -hilflos "B" -Notwendigkeit ständiger Begleitung "Bl" -blind "RF" -befreit von der Rundfunkgebührenpflicht "1KL" -darf mit Fahrausweis 2.Klasse die 1.Klasse in Eisenbahnen benutzen Zudem kann für den Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit einer
Wertmarke für die "Freifahrt" für den öffentlichen Personenverkehr
beantragt werden.
Das Beiblatt ist nur in Verbindung mit dem Ausweis
für die Dauer eines Jahres gültig. Je nach Behinderung ist dieses Beiblatt umsonst oder
kostet ca. 30 € für sechs und ca. 60 € für 12 Monate.
Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis? Einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis stellt man beim
zuständigen Versorgungsamt. Dazu reicht ein formloses Schreiben aus. Es empfiehlt sich dem Schreiben eine ärztliche Bescheinigung über die
Art der Behinderung beizulegen und mit dem Arzt zuvor die Beantragung
des Ausweises zu besprechen. Nach Eingang des Schreiben sendet Ihnen das Versorgungsamt den
amtlichen Antragsvordruck zu, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen.
Das Versorgungsamt setzt sich dann mit den behandelnden Ärzten in
Verbindung und fordert ergänzende ärztliche Unterlagen und Gutachten
an. Nach einigen Wochen erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid
über die Einstufung Ihrer Behinderung sowie den Schwerbehinderten-
ausweis zugesandt. Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel auf die Dauer von
längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet
(bei Merkzeichen VB, EB oder "Kriegsbeschädigt" auf längstens
15 Jahren). Bei schwerbehinderten Kindern unter 10 Jahren sind die Ausweise bis
zur Vollendung des 10. Lebensjahres befristet. Schwerbehinderte
im Alter von 10 bis 15 Jahren erhalten ihren Ausweis längstens bis
zur Vollendung des 20. Lebensjahr befristet. Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert
werden. Dann muss wieder ein neuer Ausweis beantragt werden. Wie wird die Behinderung festgestellt? Die Feststellung des Grades der Behinderung und der
zuzuerkennenden Merkzeichen wird vom Versorgungsamt auf
Grundlage der von Ihren behandelnden Ärzten vorgelegten
Unterlagen und Gutachten getroffen. In diesem Zusammenhang macht sich der ärztliche Gutachter des
Versorgungsamts ein Bild über die Art und Schwere der vorliegende
Behinderung und legt anhand der "Anhaltspunkte für die ärztliche
Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem
Schwerbehindertengesetz (Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung)
" den Grad der Behinderung und die Merkzeichen
fest. Wie wird Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt? Sind Sie bei einem ablehnenden oder ungünstigen Bescheid der
Meinung, daß Ihnen ein höherer Grad der Behinderung oder bestimmte
Merkzeichen zustehen, so können Sie gegen den Bescheid innerhalb
eines bestimmten Zeitraums (in der Regel ein Monat)
Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Dazu genügt ein
formloses Schreiben. Das Landesversorgungsamt überprüft die Entscheidung des
Versorgungsamtes und schickt Ihnen einen Widerspruchsbescheid
zu.
Diesem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch
stattgegeben wurde oder nicht. Wie wird gegen den Bescheid geklagt? Wurde der Bescheid des Versorgungsamtes auch nach Ihrem
Widerspruch wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen
die Möglichkeit auf dem Klagewege den Bescheid
anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer
Klage von Ihnen/Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht. Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten für ein
Rechtsberatung bei ihrem Anwalt oder ein Klageverfahren
aufzubringen, können Sie Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe
in Anspruch nehmen.

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